1.Angebote, Vertragsabschluß
Alle Lieferungen erfolgen nur auf Grund dieser Verkaufs-, Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen. Sie werden vom Besteller mit Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung
anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Anders lautende Einkaufsbedingungen des Bestellers bedürfen unserer schriftlichen Zusage.
2.Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk, rein Netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet, ein Rückgaberecht besteht
nicht.
Preiskorrekturen behalten wir uns vor.
3.Lieferung
Alle Angaben über Lieferung sind nur annähernd und unverbindlich. Die Liefermöglichkeit muss in allen Fällen vorbehalten bleiben. Verzugsstrafen oder sonstige Schadenersatzansprüche wegen
verzögerter Lieferung sind ohne besondere schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen. Wird in Fällen höherer Gewalt eine Auftragsausführung unmöglich, so können wir vom Vertrag zurücktreten, ohne das
der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz hat.
4.Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Nach dieser Frist gilt die Ware als angenommen. Wird ein Materialfehler oder mangelhafte
Bearbeitung nachgewiesen, so wird kostenloser Ersatz geleistet oder nachgebessert. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungsarbeiten. bzw. Ersatzlieferung hat uns der Besteller
die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Keine Haftung wird übernommen für Schäden, die durch unsachgemäß Bearbeitung und Montage oder durch
Verschulden Dritter entstehen.
5.Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung, sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren
den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes beim Lieferanten.
6.Zahlung
Für unsere Lieferungen gelten die jeweils in unseren Rechnungen vorgegebenen Zahlungsbedingungen. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 2% über
dem jeweiligen Diskontsatz der LZB vor. Bei Streitigkeiten über Rechnungsbeträgen ist der Käufer nicht berechtigt, die geforderte Zahlung zurückzuhalten. Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen
rechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.Erfüllungsort, Gefahrenübergang, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist in allen Fällen Fulda. Sämtliche Lieferungen gehen daher nach erfolgter Absendung auf Gefahr des Bestellers. Gerichtstand ist nach unserer Wahl das
Amtsgericht in 36037
Fulda.
Stand: Januar 2005